Corona-Verordnungen
Schuhe gehören nicht zur Grundversorgung
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Klage eines Schuhhändlers gegen die 2G-Pflicht am Dienstag zurückgewiesen. Schuhe gehören nach Auffassung der Richter nicht zur Grundversorgung (Az. 1 S 3781/21). Nach einem Urteil des VGH Bayern s
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