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    Lebensmittel Zeitung 40 vom 08.10.2021 Seite 24

    Recht & Politik

    Oberlandesgericht urteilt zu Videoüberwachung

    Zweitinstanzliche Entscheidung – Händler muss Zweck der Kameraüberwachung ausreichend dokumentieren – Reaktion von Lidl & Co.

    Das Oberlandesgericht Stuttgart hat zur Videoüberwachung im Supermarkt geurteilt. Es handelt sich um eine der wenigen Entscheidungen zum Thema seit Geltung der DSGVO im Mai 2018.

    [3601 Zeichen] € 5,75