Risiko bei freiem W-Lan verringern
STUTTGART. Müssen Hoteliers und Gastronomen haften, wenn ihre Gäste Straftaten im öffentlichen W-Lan des Betriebs begehen? Die sogenannte Störerhaftung besagt zwar, dass Gastgeber dafür geradestehen müssen, wenn Gäste zum Beispiel rechtswidrig Inhalte he
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