Schutzregeln am Arbeitsplatz werden Pflicht
Mindestens 1,5 Meter Abstand – Mund-Nasen-Schutz für Mitarbeiter vom Arbeitgeber – Trennwände und Zugangsregeln
Frankfurt. Wegen der Corona-Krise sind viele Beschäftigte in Kurzarbeit oder arbeiten im Home-Office. Wenn sie irgendwann an ihren regulären Arbeitsplatz zurückkehren, wird dort vieles anders sein als früher. Arbeitnehmer mit Kindern können derweil auf die Ausweitung der Notbetreuung hoffen.
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