Fehlalarm ist teuer
Alarmanlagen: Besitzer trägt die Kosten bei falschem Alarm
Karlsruhe/Stuttgart. Der Besitzer einer Alarmanlage hat entsprechend der geltenden Gebührenordnung auch dann die Kosten für einen Fehlalarm zu tragen, wenn er zuvor die Polizei informiert hat, dass es sich um einen Fehlalarm handelt. Dies gilt auch dann,
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€ 5,75