Steuertipp der Woche
Wann der Fiskus Fehler mitträgt
Von Mathias Frenzel
Wenn bei einem selbst verursachten Schaden keine Versicherung einspringt, stellt sich die Frage, ob man wenigstens das Finanzamt hieran beteiligen kann. Infrage kommt die steuerliche Absetzbarkeit im Rahmen der sogenannten außergewöhnlichen Belastungen.
[1636 Zeichen]
€ 5,75