Sonderfall Brötchentüte
Abfüller können Lizenzierungspflicht auf Lieferanten abwälzen
Frankfurt. Die Verpackungsverordnung verpflichtet grundsätzlich Erstinverkehrbringer zur Lizenzierung. Bei Serviceverpackungen können das Lebensmittelhandwerk und der abfüllende Handel seit 1. Januar 2009 allerdings Zulieferer oder Verpackungshersteller
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