Beschränkung der Menge zulässig
kü. Frankfurt, 10. Juni. Das Landgericht Offenburg hat im Wege der einstweiligen Verfügung eine SB-Warenhausbetreiberin verurteilt, es zu unterlassen, für ein Sonderangebot zu werben, sofern dieses Sonderangebot nur in begrenzter Menge abgegeben und hiera
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