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Einwegsteuer ist rechtens
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die von einigen Kommunen bereits erhobene Verpackungssteuer auf Einwegbehältnisse, soweit darin Speisen oder Getränke "zum Verzehr vor Ort" angeboten werden, für zulässig und wirksam erklärt. Die von der Stad
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