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Flaschenpfand - Es ist wettbewerbswidrig, wenn Getränke in Mehrwegverpackungen angeboten werden, ohne den Endpreis (Preis für das Getränk zuzüglich Pfandgeld) hervorzuheben. Oberlandesgericht Schleswig, Az.: 6 U 44/95
p.k. Bonn, 7. Dezember. Der Versuch der Schadensbegrenzung kennzeichnet die Bemühungen von Getränkeindustrie und Handel, nachdem das Kartellamt in der letzten Woche das geplante "Sofortmaßnahmeprogramm" zur Stützung der Mehrwegquote als Verstoß gegen das
wk/p.k. Frankfurt, 30. November. Das von Handel und Getränkeindustrie auf Anstoß von Umweltministerin Angela Merkel am Montag vorgestellte Sofortmaßnahmeprogramm zur Stützung der Mehrwegquote stößt auf massiven Widerstand des Bundeskartellamtes. Entgegen