Patzer bei Anpassung an die LMIV
Diskussion über handwerkliche Fehler des Gesetzgebers beim Täuschungsschutz – Mögliche Strafbarkeitslücken
Bonn. Aufgrund eines Fehlers des Bundesernährungsministeriums bei der Neufassung des Täuschungsverbots werden derzeit etliche Lebensmittelunternehmen bestraft, obwohl hierfür keine Rechtsgrundlage mehr besteht – behaupten Kritiker. Das Ministerium weist die Vorwürfe zurück.
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