„Klimaneutrales Produkt“ ist unzulässig
Urteil des Landgerichts Mönchengladbach zu Mühlhäuser – Markeneintragung der Edeka-Zentrale
Ein weiteres Gericht bestätigt die Rechtsauffassung der Wettbewerbszentrale, wonach der Begriff „Klimaneutral“ in der kommerziellen Kommunikation in der Regel erläuterungsbedürftig ist.
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