LMIV-Vollzug bleibt unklar
Unternehmen und Kontrollbehörden stehen vor einem Dilemma
Frankfurt. Da es zum 13. Dezember voraussichtlich keine Durchführungsverordnung zur Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) gibt, fragen sich Unternehmen, Kontrollbehörden und Verbände, was in der Praxis gelten soll.
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