LMIV gilt auch für Spirituosen
Frankfurt. Die Vorschriften der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) gelten ab dem 13. Dezember 2014 auch für alkoholhaltige Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent. Darauf weist die Wettbewerbszentrale hin. Zwar seien Sp
[1101 Zeichen]
€ 5,75