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    Lebensmittel Zeitung 47 vom 21.11.2014 Seite 024

    Recht und Politik

    LMIV gilt auch für Spirituosen

    Frankfurt. Die Vorschriften der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) gelten ab dem 13. Dezember 2014 auch für alkoholhaltige Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent. Darauf weist die Wettbewerbszentrale hin. Zwar seien Sp

    [1101 Zeichen] € 5,75

    Lebensmittel Zeitung 47 vom 21.11.2014 Seite 24

    Recht und Politik

    LMIV gilt auch für Spirituosen

    Frankfurt. Die Vorschriften der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) gelten ab dem 13. Dezember 2014 auch für alkoholhaltige Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent. Darauf weist die Wettbewerbszentrale hin. Zwar seie

    [1101 Zeichen] € 5,75

    Lebensmittel Zeitung 42 vom 17.10.2014 Seite 024

    Recht und Politik

    BGH urteilt für „Energy & Vodka“

    Health-Claims-Verordnung nicht einschlägig – Liberales Verbraucherleitbild

    Karlsruhe. Die Bezeichnung „Energy & Vodka“ für ein alkoholhaltiges Mischgetränk verstößt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht gegen die Health-Claims-Verordnung.

    [3650 Zeichen] € 5,75

    Lebensmittel Zeitung 42 vom 17.10.2014 Seite 24

    Recht und Politik

    BGH urteilt für „Energy & Vodka“

    Health-Claims-Verordnung nicht einschlägig – Liberales Verbraucherleitbild

    Karlsruhe. Die Bezeichnung „Energy & Vodka“ für ein alkoholhaltiges Mischgetränk verstößt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht gegen die Health-Claims-Verordnung.

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