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    Lebensmittel Zeitung 24 vom 12.06.2015 Seite 3

    Seite 3

    „Die Marke darf auch mal in den Hintergrund treten“

    Frankfurt. Eine Lebensmittelverpackung darf nicht über ihren Inhalt täuschen; daran ändert auch ein korrektes Zutatenverzeichnis nichts. Das ist die Kernaussage der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Fall „Teekanne“. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (Vzbv), erläutert im LZ-Interview die Bedeutung der Entscheidung aus Sicht der Verbraucherschutzorganisation, die das Verfahren angestrengt hatte.

    [2779 Zeichen] € 5,75