Behörden prüfen Herstelleradresse
Seit 1. Dezember 2011 verlangt das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) bekanntlich vom Hersteller oder Importeur, dass dieser seinen Namen und die Kontaktanschrift auf dem Produkt vollständig und richtig angibt. Nur wenn das (technisch) unmöglich ist, darf
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