Grundpreisrichtlinie
Ausnahme für Automaten
Derzeit wird im Bundeswirtschaftsministerium zur Umsetzung der EG- Grundpreisrichtlinie eine Verordnung entwickelt. Es geht dabei um die Angabe des Grundpreises einer Ware zusätzlich zum Verkaufspreis, das heißt, z.B. bei einer 125g-Packung auch die Angab
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Grafik/Tabelle
€ 5,75