Das Risiko managen
Ab 13. Dezember 2014 müssen in Gastronomie, Gemeinschaftsverpflegung und bei allen sonstigen Anbietern fertiger Speisen, also auch bei Bäckern, Metzgern & Co., die 14 Top-Allergene gekennzeichnet werden. Dies fordert die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV). Was dahintersteckt und wie man das komplexe Thema angeht, erläutert Maria Revermann, Expertin für Lebensmittelhygiene.
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