Recht in der Praxis
Urteile, Entscheidungen, Tips
Kein Ausgleich bei Teilzeit Keinen Anspruch auf einen gesonderten Freizeitausgleich gibt es für Teilzeitkräfte an den Tagen, an denen auch die vollzeitbeschäftigten Kollegen/ Kolleginnen im Rahmen ihrer normalen Arbeitszeitregelung mittags nach Hause gehe
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