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    gv-praxis Nr.06 vom 11.06.2004 Seite 084

    Unternehmen

    Klärung offener Fragen

    Seit dem 18. April gilt in allen EU-Mitgliedstaaten eine verschärfte Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel. Ihr Geltungsbereich scheint auf den ersten Blick klar definiert. Doch es gibt noch großen Klärungsbedarf, so Professor Klaus-Dieter Jany von der Bundesforschungsanstalt für Ernährung und Lebensmittel (BFEL) in Karlsruhe.

    [5277 Zeichen] € 5,75