Klärung offener Fragen
Seit dem 18. April gilt in allen EU-Mitgliedstaaten eine verschärfte Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel. Ihr Geltungsbereich scheint auf den ersten Blick klar definiert. Doch es gibt noch großen Klärungsbedarf, so Professor Klaus-Dieter Jany von der Bundesforschungsanstalt für Ernährung und Lebensmittel (BFEL) in Karlsruhe.
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