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    Lebensmittel Zeitung 17 vom 29.04.2016 Seite 22

    Recht und Politik

    EU-Recht provoziert Irreführung zum Herkunftsland

    In den Niederlanden aufgezogene Pilze mit Angabe „Ursprung Deutschland“ – Bundesgerichtshof muss entscheiden

    Stuttgart. Kulturchampignons dürfen und müssen die Angabe „Ursprung: Deutschland“ tragen, wenn zwar die Aufzucht in den Niederlanden stattgefunden hat, die noch nicht geernteten Produkte aber für die Ernte nach Deutschland gefahren werden. Ein Hinwei

    [1929 Zeichen] € 5,75