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    Lebensmittel Zeitung 47 vom 25.11.2016 Seite 20

    Recht und Politik

    Textilkennzeichnung näher konkretisiert

    München. In der deutschen Umgangssprache hat sich der Begriff „Cotton“ für Baumwolle eingebürgert. Er darf daher bei der Kennzeichnung von Textilien benutzt werden, auch wenn diese grundsätzlich in deutscher Sprache zu erfolgen hat. Das geht aus eine

    [530 Zeichen] € 5,75