Bier darf auch weiterhin nicht bekömmlich sein
Erneute Schlappe für die Brauerei Härle in Baden-Württemberg: Das Unternehmen darf sein Bier nicht mehr mit dem Begriff „bekömmlich“ bewerben, entschied das Landgericht Ravensburg und bestätigte damit ein Urteil aus einem Eilverfahren vom Sommer 2015
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