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    Lebensmittel Zeitung 8 vom 26.02.2021 Seite 26

    Recht & Politik

    Amazon muss Ursprung angeben

    München. Auch Online-Lebensmittelhändler müssen sich an die Kennzeichnungspflichten bei O+G halten, hat das Oberlandesgericht München entschieden. Foodwatch hatte Amazon verklagt, weil Amazon Fresh für Produkte wie Salat oder Tomaten verschiedene Urs

    [977 Zeichen] € 5,75