Berechtigtes Verbraucherinteresse vorrangig eingestuft
Landgericht Wiesbaden: Bei Gesundheitsrisiken darf auch der Herstellername veröffentlicht werden
Wiesbaden, 26. Juli. Hessen sieht sich als Konsequenz aus dem nun schriftlich vorliegenden Urteil zur Schadensersatzklage der Fleischwarenfabrik Höll in seiner Auffassung einer weitergehenden und umfassenden Verbraucherinformation bestätigt.
So geht das
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