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    Lebensmittel Zeitung 30 vom 27.07.2001 Seite 027

    Recht

    Berechtigtes Verbraucherinteresse vorrangig eingestuft

    Landgericht Wiesbaden: Bei Gesundheitsrisiken darf auch der Herstellername veröffentlicht werden

    Wiesbaden, 26. Juli. Hessen sieht sich als Konsequenz aus dem nun schriftlich vorliegenden Urteil zur Schadensersatzklage der Fleischwarenfabrik Höll in seiner Auffassung einer weitergehenden und umfassenden Verbraucherinformation bestätigt. So geht das

    [2327 Zeichen] € 5,75