Katalogangaben sind unverbindlich
Karlsruhe. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) sind Katalogangaben immer unverbindlich. Der Kunde könne nicht auf die Lieferung einer irrtümlich abgebildeten Ware bestehen (Az.:VIII ZR 32/08). Die Verbraucherzentralen Vzbv hatten geg
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