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    Lebensmittel Zeitung 35 vom 03.09.2010 Seite 028

    Recht

    Verstoß gegen Lebensmittelbuch

    Aachen. Die Bezeichnung " Vorderschinken-Erzeugnis" stellt eine Irreführung der Verbraucher dar, wenn unter dieser Bezeichnung ein Produkt vertrieben wird, welches keine Schinkenqualität aufweist. Das hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden und ver

    [832 Zeichen] € 5,75