Schweppes siegt
Auslobung Sparkling Tea ist nicht irreführend – Keine Revision
Köln. Schweppes muss sein Produkt „Sparkling Tea“ weder bei der Auslobung der Flaschen noch bei seiner Werbung ändern. Es liegt keine Irreführung vor, entschied nun letztinstanzlich das OLG Köln. Das könnte Auswirkungen auf andere Near-Water Getränke haben.
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