EuGH billigt übliche Pfandauszeichnung
Der Pfandbetrag muss nicht im ausgewiesenen Preis eingerechnet sein. Er ist kein Bestandteil des Verkaufspreises und kann separat angegeben werden. Das hat der Europäische Gerichtshof im Streit zwischen dem Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) und dem H
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€ 5,75