Auf Euro-Preise achten
Wettbewerbshüter mahnen korrekte DM/Euro-Auszeichnung an
Bad Homburg, 19. April. Bis zum Stichtag 1.1.2002 muss der deutsche Handel zur Vermeidung von Irreführungen der Verbraucher auf jeden Fall bei der Preisauszeichnung neben der Angabe des Euro auch den DM-Betrag "in nicht zu übersehender Weise" angeben.
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