Weinbezeichnung "feinherb" gerichtlich bestätigt
OVG Koblenz: Irreführung der Verbraucher liegt nicht vor - Dirigistischer Ansatz aufgegeben
Koblenz, 14. März. Der Begriff "feinherb" darf für die Bezeichnung der geschmacklichen Eigenschaften eines Qualitätsweins auf dem Etikett verwendet werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz vor kurzem.
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