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    Lebensmittel Zeitung 08 vom 25.02.2000 Seite 028

    Recht

    Reemtsma produziert völlig einwandfrei

    Suchtwarnhinweis muss nicht auf Packung gedruckt werden - Erster Produkthaftungsprozess / Von Diethard Wiechmann

    Wie. Bielefeld, 24. Februar. Der Zigarettenhersteller Reemtsma produziert rechtmäßig nach den Vorschriften der Tabakverordnung, kommt allen Verpflichtungen zum Hinweis auf Gesundheitsgefahren auf den Packungen nach und verwendet Zusatzstoffe, die nach den

    [4577 Zeichen] € 5,75