Brauerei gewinnt den MHD-Prozess
Köln, 15. November. Ein Getränkehändler, der auf die ihm von einer Brauerei gelieferten 30- und 50-l-Fässer das Mindesthaltbarkeitsdatum aufdruckt, begeht einen Verstoß gegen die Lebensmittelkennzeichnungs-Verordnung. Dies entschied das Oberlandesgericht
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