RECHT:NOTIERT
Gefälligkeit wird zur Haftungsfrage: Ein Mitarbeiter hat ohne entsprechende Weisung auf Bitten eines Paketdienstes Paketsendungen angenommen, die an benachbarte Betriebe adressiert waren. Das LG Hamburg hat entschieden, dass der Betrieb für den Verlust s
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€ 5,75