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    Lebensmittel Zeitung 18 vom 02.05.2003 Seite 040

    Recht

    Bezeichnung "feinherb" ist zulässig

    Bundesverwaltungsgericht sieht keine Verbraucher-Irreführung

    Leipzig, 30. April. Die Bezeichnung "feinherb" kann in der Etikettierung von Weinen verwendet werden. Dies entschied der Dritte Senat des Bundesverwaltungsgerichts in einem rechtskräftigen Beschluss vom 27. März 2003. Prozessparteien sind das Land Rhein

    [1455 Zeichen] € 5,75