BGH urteilt für „Energy & Vodka“
Health-Claims-Verordnung nicht einschlägig – Liberales Verbraucherleitbild
Karlsruhe. Die Bezeichnung „Energy & Vodka“ für ein alkoholhaltiges Mischgetränk verstößt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht gegen die Health-Claims-Verordnung.
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