Richter urteilen praxisnah
BGH findet widersprüchliche Preisauszeichnung nicht wettbewerbswidrig
Karlsruhe. Wird eine Ware in den Geschäftsräumen mit einem höheren Preis ausgezeichnet als im Werbeprospekt, ist das nicht wettbewerbswidrig, wenn dem Kunden an der Kasse von vornherein der beworbene Preis in Rechnung gestellt wird.
Zu diesem Ergebnis ko
[3664 Zeichen]
€ 5,75