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    Lebensmittel Zeitung Nr. 02 vom 13.01.1995 Seite 024

    Recht

    "Napoléon" ist keine Irreführung

    Bundesgerichtshof: Gehobene Ausstattung eines Weinbrandes ändert daran nichts / Von Diethard Wiechmann

    Karlsruhe, 12. Januar. "Ein Anteil von 12 bis 18 Prozent der Verbraucher, der mit der Bezeichnung "Napoléon", einer Altersangabe für französischen Branntwein aus Wein (Eau de vie de vin), die irrtümliche Vorstellung verbindet, es werde Cognac angeboten, r

    [5494 Zeichen] € 5,75