"Tiefpreis"-Werbung ist verboten
OLG Frankfurt sah darin eine Irreführung der Verbraucher
Wie. Frankfurt, 14. März. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat einer großen Lebensmitteleinzelhandelskette unter der üblichen Androhung von Ordnungsgeld von bis zu 500 000 DM untersagt, ihre Lebensmittel und sonstige Waren weiterhin mit den Hinweisen "Tief
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