"Naturjoghurt"-Werbung ist ein Wettbewerbsverstoß
Kölner Landrichter sehen durch diese Produktbezeichnung auch die Milcherzeugnisverordnung verletzt
Wie. Köln, 15. August. Die Angabe "Naturjoghurt" verstößt sowohl gegen die Milcherzeugnisverordnung als auch gegen die §§ 1 und 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Dies entschied kürzlich das Landgericht Köln.
Das beklagte Unternehmen
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