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    Lebensmittel Zeitung Nr. 42 vom 16.10.1998 Seite 028

    Recht

    "Naturjoghurt"-Werbung ist ein Wettbewerbsverstoß

    Kölner Landrichter sehen durch diese Produktbezeichnung auch die Milcherzeugnisverordnung verletzt

    Wie. Köln, 15. August. Die Angabe "Naturjoghurt" verstößt sowohl gegen die Milcherzeugnisverordnung als auch gegen die §§ 1 und 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Dies entschied kürzlich das Landgericht Köln. Das beklagte Unternehmen

    [2678 Zeichen] € 5,75