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    Lebensmittel Zeitung Nr. 09 vom 03.03.1995 Seite 030

    Recht

    Schloß Wachenheim siegt im Sektbezeichnungsstreit

    VG Mainz: Hinweis zu einem auf dem Flaschenetikett abgebildeten Bild war nicht irreführend

    Wie. Mainz, 2. März. Die Sektkellerei Schloß Wachenheim AG, Wachenheim, hat einen Schaumweinbezeichnungsstreit vor dem Verwaltungsgericht Mainz gegen das Wirtschaftsministerium des Landes Rheinland-Pfalz gewonnen. Es ging dabei um den für einen Drittkun

    [3286 Zeichen] € 5,75