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    Lebensmittel Zeitung 20 vom 19.05.2000 Seite 026

    Recht

    Freier Warenverkehr wird beschränkt

    EuGH: Abfüllvorschriften für Rioja-Wein rechtfertigen den Schutz der Ursprungsbezeichnung / Von Diethard Wiechmann

    Luxemburg, 18. Mai. Die Erhaltung der Qualität und des Ansehens des Rioja-Weins rechtfertigt die Verpflichtung zur Abfüllung im Erzeugergebiet. Dies stellt zwar eine Beschränkung des Warenverkehrs dar, ist aber als Maßnahme zum Schutz einer qualifizierten

    [5448 Zeichen] € 5,75