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    Lebensmittel Zeitung 46 vom 16.11.2001 Seite 032

    Recht

    Beschwerde bei der EU-Kommission hatte Erfolg

    Hipp darf Produkte wieder mit der Bezeichnung "Schinken" etikettieren - Bundesregierung muss sich über Gerichtsurteile hinwegsetzen

    Frankfurt, 15. November. Der Kinder-und Babynahrungshersteller Hipp KG, Pfaffenhofen, darf seine Kindernahrungsprodukte mit der Bezeichnung "Schinken" kennzeichnen. Dies geht aus einem Schreiben der Bundesregierung an die EU-Kommission hervor, in dem Be

    [5427 Zeichen] € 5,75