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    Lebensmittel Zeitung 45 vom 08.11.2019 Seite 26

    Recht & Politik

    Netto kennzeichnet Getränke falsch

    Amberg. Netto Marken-Discount muss Einweg- und Mehrweg-Getränke-Verpackungen am Verkaufsort in der Nähe zum Produkt und mindestens in der Größe der Preisauszeichnung kennzeichnen. Das hat das Landgericht Amberg auf eine Klage der Deutschen Umwelthilf

    [860 Zeichen] € 5,75