Netto kennzeichnet Getränke falsch
Amberg. Netto Marken-Discount muss Einweg- und Mehrweg-Getränke-Verpackungen am Verkaufsort in der Nähe zum Produkt und mindestens in der Größe der Preisauszeichnung kennzeichnen. Das hat das Landgericht Amberg auf eine Klage der Deutschen Umwelthilf
[860 Zeichen]
€ 5,75