EU-Recht provoziert Irreführung zum Herkunftsland
In den Niederlanden aufgezogene Pilze mit Angabe „Ursprung Deutschland“ – Bundesgerichtshof muss entscheiden
Stuttgart. Kulturchampignons dürfen und müssen die Angabe „Ursprung: Deutschland“ tragen, wenn zwar die Aufzucht in den Niederlanden stattgefunden hat, die noch nicht geernteten Produkte aber für die Ernte nach Deutschland gefahren werden. Ein Hinwei
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