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    Lebensmittel Zeitung 19 vom 13.05.2016 Seite 24

    Recht und Politik

    Maggi darf nicht „mild salzen“

    Karlsruhe. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe verbietet der Maggi GmbH den Aufdruck „Mild gesalzen“ auf Kinder-Tütensuppen (Az. 4 U 218/15). Der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv)hatte gegen die Nestlé-Tochter geklagt, weil die Produkt

    [833 Zeichen] € 5,75