Wettbewerbsrecht
Leitungswasser darf „gesund“ sein
München. Ein kommunaler Wasserversorger darf sein Trinkwasser als „gesund“ bezeichnen. Es handele sich dabei nicht um eine „geschäftliche Handlung“ im Sinne des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), sondern um die Erfüllung der Informationspfli
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