Amazon muss Ursprung angeben
München. Auch Online-Lebensmittelhändler müssen sich an die Kennzeichnungspflichten bei O+G halten, hat das Oberlandesgericht München entschieden. Foodwatch hatte Amazon verklagt, weil Amazon Fresh für Produkte wie Salat oder Tomaten verschiedene Urs
[977 Zeichen]
€ 5,75