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    Lebensmittel Zeitung Nr. 37 vom 11.09.1998 Seite 028

    Recht

    "Crémant" auch in Rheinland-Pfalz

    Den sechs Weinanbaugebieten stehen neue Rebsorten zur Verfügung

    Wie./AgE. Mainz, 10. September. In Rheinland-Pfalz ist künftig die Bezeichnung "Crémant" für Qualitätsschaumweine bestimmter Anbaugebiete (b.A.) bedingt zulässig. Den Winzern stehen darüber hinaus ab sofort neue Rebsorten zur Erweiterung ihres Anbau- und

    [2225 Zeichen] € 5,75